Depositenkasse - DEKA
Was ist der Zweck der Depositenkasse?
Mit der Depositenkasse soll eine möglichst hohe Eigenfinanzierung der EBGW erreicht werden. Die Mitglieder sollen die Gelegenheit haben, sicher und zinstragend ihr Geld anzulegen.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz für die Einlagen in der DEKA liegt bei 1.25 %. Der Nettozins der Depositen wird jährlich per 31. Dezember zum Kapital geschlagen und mit diesem weiter verzinst. Per 1. Januar 2024 heben wir den Zinssatz an, auf neu 1.50 %.
Der Zinssatz wird vom Vorstand der EBGW nach Massgabe der Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt festgelegt. Es gilt als Richtwert ein Zinssatz, der mindestens 1/2 Prozent unter dem hypothekarischen Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen liegt.
Wie hoch ist der Mindestbetrag?
Die erste Einzahlung muss mindestens CHF 1'000.-- betragen. Nach der ersten Einzahlung wird das Konto auf den Namen des Begünstigten eröffnet.
Wer darf ein Konto eröffnen?
Mitglieder der EBGW
MieterInnen der EBGW
aktive und pensionierte ArbeitnehmerInnen der EBGW
Familienangehörige oder nahestehende Personen von MieterInnen oder Mitgliedern der EBGW
Vorstandsmitglieder der EBGW
Was muss ich bei einer Auszahlung beachten?
Bei den Einlagen in die Depositenkasse handelt es sich um mittel- bis langfristige Anlagen. Deshalb sollen häufige Auszahlungen möglichst gering gehalten werden. Ein Depositenkonto dient der Geldanlage und ersetzt nicht ein Post- oder Bankkonto.
Als Erstes gilt, dass es eine gesetzliche Minimaleinlagefrist von sechs Monaten zu beachten gilt.
Des Weiteren gelten bei uns folgende Auszahlungsregelungen:
bis CHF 10'000.-- pro Kalendermonat ohne Kündigung
über CHF 10'000.-- bis CHF 100'000.-- besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten
über CHF 100'000.-- besteht eine Kündigungsfrist von sechs Monaten
Welche Gebühren und Spesen gibt es?
Die Depositenkonten sind gebührenfrei und spesenfrei.
Wo bekomme ich noch mehr Informationen?
Genauere Informationen finden Sie in unserem Depositenkassenreglement, dieses können Sie hier herunterladen.